29. April 2025

Die Zentralbahn hat im Zuge des Doppelspurausbaus vom Tunnel beim Kreisel Schlüssel bis zur Haltestelle Matt das Bahntrassee ausgebaut und zum Teil umgelegt. Daraus resultieren mehrere Mutationen an Grundstücksgrenzen. Diese Mutationen führen dazu, dass die Grundordnung gemäss rechtskräftiger Nutzungsplanung nicht mehr mit den neuen Eigentumsverhältnissen übereinstimmt. Im vorliegenden Schritt wird nun die Grundordnung im Bereich entlang des Bahntrassees zwischen Kreisel Schlüssel und Haltestelle Matt teilweise bereinigt.

Öffentliche Auflage / Einwendungen
Die Unterlagen zu dieser Teilrevision der Nutzungsplanung wurden im Sinne von Art. 17 ff PBG während 30 Tagen, vom 14. Januar 2025 bis 13. Februar 2025, öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist sind beim Gemeinderat keine Einwendungen eingegangen.

Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2025
Dieses Sachgeschäft wird im Sinne von Art. 21 PBG der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2025 zur Beschlussfassung unterbreitet.  

Hinweis zum Verfahren
Abänderungsanträge im Sinne des Gemeindegesetzes zu diesem Sachgeschäft können von den Stimmberechtigten gemäss Art. 20 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG, NG 611.1) binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet beim Gemeinderat Hergiswil, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil, eingereicht werden. Abänderungsanträge sind nur zulässig, wenn sie sich auf Bestimmungen oder Grundstücke beziehen, die bereits durch das öffentliche Auflageverfahren betroffen waren. An der Gemeindeversammlung können zu diesem Geschäft keine Abänderungsanträge mehr gestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Änderungsplan Arrondierungen Bahntrassee_verbindli (PDF, 1.51 MB) Download 0 Änderungsplan Arrondierungen Bahntrassee_verbindli
Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV_hinweisend (PDF, 467.61 kB) Download 1 Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV_hinweisend