Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen auf unserer Homepage sind Gesamtresultate des Kanton Nidwalden.

Genauere Resultate der Gemeinden des Kantons Nidwalden finden Sie auf der eingerichteten Spezialseite unter Resultate Kanton Nidwalden.

Die eigenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter Resultate Bund.

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App "VoteInfo" entwickelt. Auf der App "VoteInfo" finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössichen Abstimmungsvorlagen. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältich:

VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo

VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Kontakt

Nicole Gerber-Blättler, Urnenpräsidentin, Telefon 041 632 65 53, nicole.gerber@hergiswil.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Hergiswil, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil

Voraussetzungen

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder wenn dies von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.

Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.



Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Stimm-/Wahlzettel persönlich ausfüllen und in das Rücksendekuvert legen.
  • Stimmrechtsausweis aus Sichttasche nehmen, unterschreiben, umkehren und wieder in die Sichttasche stecken (Adresse der Gemeindekanzlei ist sichtbar) Rücksendecouvert zukleben.
  • Per Post (B-Postaufgabe bis spätestens Dienstag, A-Post bis Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag) zurücksenden, oder während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben, oder bis spätestens Sonntag, 11.00 Uhr, in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeindeverwaltung Hergiswil werfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft,
  • der Stimmrechtsausweis im amtlichen weissen Stimmcouvert ist.