Die jährlich wiederkehrenden Kantons- und Gemeindesteuern der natürlichen wie auch der juristischen Personen sind ab dem Jahr 2021 jeweils per 31. Dezember zu bezahlen (Art. 235 & 237 StG NW).

Die direkten Bundessteuern werden am 1. März des dem Steuerjahr folgenden Jahr zur Zahlung fällig, zahlbar innert 30 Tagen.

Der Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern wie auch der Direkten Bundessteuer erfolgt im ganzen Kanton zentral durch die Finanzverwaltung Nidwalden.


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