Die Organisation der Gemeinde Hergiswil ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat sowie die Kommissionen des Gemeinderates.

Einheitsgemeinde ab Juni 2012
An der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 ist die neue Gemeindeordnung angenommen worden. Ab. 1. Juni 2012 wurden die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde zusammen gelegt.

Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Hergiswil. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Loppersaal statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet.
Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Hergiswl. Der administrative Rat kann in jedem Fall Pressevertretern sowie Personen mit besonderem Interesse den Zutritt gestatten.

Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf 4 Jahre gewählt werden. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in folgende Departemente: Präsidiales, Bildung + Kultur, Soziales, Finanzen + Steuern, Bau, Liegenschaften, Werke + Schutz. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor. Die Zuteilung der einzelnen Departemente und welche Sachgebiete dazu gehören, entnehmen Sie hier.

Kommissionen
Gesetzlich vorgeschrieben (Gemeindeordnung) ist die Wahl einer Finanz-, Sozial und Schulkommission. Der Gemeinderat kann besondere Kommissionen wählen und denselben bestimmte Geschäfte zur Bearbeitung und Antragstellung übergeben.

Finanzkommission
Die durch die Gemeinde Hergiswil gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Die Aufgaben der Finanzkommission sind im Gemeindegesetz (Art. 104 ff) ausführlich umschrieben.

Sozialkommission
Die Sozialkommission ist für alle Belange und Beschlüsse der Sozialhilfe, insbesondere jene gemäss Sozialhilfegesetz, zuständig, sofern durch die weitere Gesetzgebung nicht eine andere Behörde oder Amtsstelle zwingend als zuständig erklärt wird. Die Sozialkommission ist zudem für die Führung des Betriebes der Pension Rosenchalet zuständig.

Schulkommission
Die Schulkommission ist die Schulbehörde im Sinne der Volksschulgesetztgebung und besteht aus fünf Mitgliedern. Dem für die Schule zuständiges Mitglied des Gemeinderates als Präsident oder Präsidentin von Amtes wegen, einem weiteren vom Gemeinderat zu wählenden Mitgliedes des Gemeinderates als Vizepräsident oder Viziepräsidentin sowie drei weiteren von den Stimmberechtigten zu wählenden Mitgliedern. Der Gesamtschulleiter oder die Gesamtschulleiterin nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Die Schulkommission trägt die Verantwortung über die Schulen und ist insbesondere zuständig für die Personalführung der Schule, Aufsicht über den Schulbetrieb und Beschlussfassung im Rahmen des genehmigten Budgets. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulkommission sind in der Gemeindeordnung festgelegt.

übrige Kommissionen
Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Departementsverantwortlichen geführt. Die Kommissionen verfügen i.d.R. über keine eigenen Finanzkompetenzen.

Ortsparteien
Die in der Gemeinde Hergiswil aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Wenn angezeigt werden sie auch in Vernehmlassungen eingebunden. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, orientieren Sie sich doch direkt bei den Präsidenten bzw. Kontaktpersonen der Ortsparteien.

 

WEITERE ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KÖRPERSCHAFTEN
Neben der Gemeinde Hergiswil gibt es weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.

Korporation Hergiswil
Das Gebiet der Korporation erstreckt sich über 445 Hektaren oder 4.45 Millionen Quadratmeter Wald. Dieses Gebiet wird von der Korporation bewirtschaftet und unterhalten. In den letzten Jahrzehnten wurden diverse Bauwerke ausgeführt (z.B. Schwandi, Alpwirtschaften Fräkmünt und Unterlauelen), die verpachtet oder im Baurecht vergeben werden.

Aus dem Waldbestand schlägt die Korporation Hergiswil jährlich rund 1700 Kubikmeter Holz, denn das Holz wächst alleine nach und ist somit ein nachhaltiger und erneuerbarer Rohstoff. Mit Holzschnitzeln wird u.a. auch die Holzschnitzelheizung im Schulhaus Grossmatt beliefert. Informationen über den Korporationsrat erhalten Sie hier.

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Hergiswil gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde wird von den reformierten Konfessionsangehörigen der Gemeinde Hergiswil gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie hier .

Urnenabstimmungen
Informationen über die Urnenabstimmungen finden Sie hier.