In den Jahren 2017 bis 2020 werden sämtliche öffentliche und private Kanalisationsanlagen (Schmutz- und Mischwasser) auf ihren Zustand hin überprüft. Leitungen und Schächte müssen in funktionstüchtigen Zustand erhalten werden und dicht sein. Für den Betrieb und Unterhalt der Abwasserleitungen sind die Werkeigentümer, bei Privaten die jeweiligen Grundeigentümer verantwortlich. Schadhafte Leitungen und Schächte sind deshalb instand zu setzen.

Die Auswertungen der Zustandskontrollen erfolgen fortlaufend. Die betroffenen Grundeigentümer werden durch die Abteilung Werke + Schutz über den Zustand ihrer privaten Kanalisationsanlage informiert und wenn notwendig zur Sanierung aufgefordert.

Informationsvideo VSA: www.vsa.ch