24. März 2026

Am 16. März 2026 ist die Eingabefrist für die Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium undGemeindevizepräsidium abgelaufen. Die Gesamtzahl der Vorgeschlagenen als Gemeindepräsident/in und Gemeindevizepräsident/in überschreitet die Zahl der zu besetzende Sitze nicht. Demzufolge erklärt der Gemeinderat gestützt auf § 18 Ziffer 3 der Urnenabstimmungsverordnung (NG 133.12) sowie Art. 68 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (NG 132.2) folgende Personen in stiller Wahl als gewählt:

1. Wahl als Gemeindepräsident auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2026 – 2028)
Rogenmoser Daniel, 1981, Schulleiter    FDP       bisher

2. Wahl als Gemeindevizepräsident auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2026 – 2028)
Keller Christoph, 1963, Leiter Administration und Finanzen      SVP        bisher

Der in der Abstimmungsanordnung vorgesehene Wahlgang am Sonntag, 3. Mai 2026 findet nicht statt.