Wahlfeststellung für die Kommunalwahlen (Gemeindepräsidium und Gemeindevizepräsidium) vom 3. Mai 2026
Am 16. März 2026 ist die Eingabefrist für die Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium undGemeindevizepräsidium abgelaufen. Die Gesamtzahl der Vorgeschlagenen als Gemeindepräsident/in und Gemeindevizepräsident/in überschreitet die Zahl der zu besetzende Sitze nicht. Demzufolge erklärt der Gemeinderat gestützt auf § 18 Ziffer 3 der Urnenabstimmungsverordnung (NG 133.12) sowie Art. 68 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (NG 132.2) folgende Personen in stiller Wahl als gewählt:
1. Wahl als Gemeindepräsident auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2026 – 2028)
Rogenmoser Daniel, 1981, Schulleiter FDP bisher
2. Wahl als Gemeindevizepräsident auf eine Amtsdauer von zwei Jahren (2026 – 2028)
Keller Christoph, 1963, Leiter Administration und Finanzen SVP bisher
Der in der Abstimmungsanordnung vorgesehene Wahlgang am Sonntag, 3. Mai 2026 findet nicht statt.