11. September 2025

Am 28. September 2025 findet die Volksabstimmung über zwei eidgenössische Vorlagen statt. Beim Versand der Abstimmungsunterlagen wurde für die Gemeinde Hergiswil aus Versehen das Stimmregister per September 2024 verwendet. Dies hatte zur Folge, dass beim ordentlichen Versand 210 Personen, die per September 2025 neu im Stimmregister sind, die Stimmunterlagen zuerst nicht erhalten haben. Da der Fehler rechtzeitig entdeckt wurde, konnten die fehlenden Stimmrechtsausweise gedruckt und die Abstimmungsunterlagen am 4. September 2025 per A-Post verschickt werden, so dass alle Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen innerhalb der gesetzlichen Frist erhalten haben.

Zudem wurde an 215 Personen, die per September 2025 nicht mehr im Stimmregister der Gemeinde Hergiswil verzeichnet sind, das Stimmmaterial fälschlicherweise verschickt. Ein Teil dieser Unterlagen wurde wegen Unzustellbarkeit von der Post zurückgeschickt. Die übrigen Personen werden von der Gemeindekanzlei Hergiswil in einem Brief auf den versehentlichen Versand hingewiesen und aufgefordert, die Unterlagen an die Gemeindekanzlei zurückzuschicken.

Für das Abstimmungsverfahren hat die Gemeindekanzlei Hergiswil die erforderlichen Vorkehrungen getroffen. Alle eingehenden Abstimmungsunterlagen werden mit dem gültigen Stimmregister abgeglichen. So kann sichergestellt werden, dass nur die Stimmen der aktuell Stimmberechtigten gezählt werden. Die Unterlagen von Personen, die nicht mehr in Hergiswil stimmberechtigt sind, werden ausgesondert und nicht berücksichtigt.

Mit dem sofortigen Nachversand und den getroffenen Massnahmen für das Abstimmungsverfahren kann sichergestellt werden, dass die eidgenössische Abstimmung gesetzeskonform durchgeführt werden kann.