Die Abgabe eines Vorsorgeauftrags kann persönlich am Schalter oder per Post (nur mit einer Vollmacht) erfolgen.

Die Aushändigung am Schalter ist durch den Deponenten mit seiner Unterschrift und einem Ausweis zu bestätigen. Der Deponent kann sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese hat hierbei eine schriftliche, unterzeichnete Vollmacht und eine Kopie der ID/des Passes des Deponenten vorzulegen. Eine Aushändigung auf dem Postweg ist nur gegen Vorweisen einer Vollmacht oder eines Auftrages möglich.

Vorsorgeaufträge werden der KESB gegen einen schriftlichen begründeten Antrag per Post zugestellt.

Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist möglich. Auch die Auswechslung von hinterlegten Dokumenten kann nur persönlich am Schalter durch den/die Deponent/in oder durch eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person erfolgen.

Preis

60.00

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt