Testamentseröffnung
Die amtliche Eröffnung geschieht in der Regel durch eingeschriebene Zustellung einer Kopie der letztwilligen Verfügung an die gesetzlichen oder eingesetzten Erbinnen und Erben.
Das Original der letztwilligen Verfügung verbleibt bei der kommunalen Teilungsbehörde.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 632 65 51 | tonja.gander@hergiswil.ch |