Frühjahrs-Gemeindeversammlung 2026
Grossmatt 5
6052 Hergiswil
20. Mai 2026, 19.30 Uhr
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Finanzen:
2.1 Jahresrechnung 2025 inkl. Fondabrechnungen
2.2 Kreditabrechnungen: Steinibach: Hochwasserschutzprojekt Steinibach und seine Zuflüsse, Instandstellung Uferschutz-Leitwerke im Gebiet Sören / Wasserversorgung: Erschliessung Quellfassung Treichen/Nauen
2.3 Bericht und Antrag der Finanzkommission
3. Bau: Teilrevision Nutzungsplanung 2025; Gewässerraumzonen/Baubegrenzungslinien, Abflusswegzone Brändi, Arrondierungen Bahntrasse, koordinierte Nachführung
3.1 Orientierung
3.2 Beschlussfassung über allfällige Abänderungsanträge
3.3 Zustimmung Zonenplan Siedlung und Landschaft
4. Liegenschaften: Nachtrag II zum Baurechtsvertrag mit der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (abl) vom 14. November 2012, Renggstrasse 19 a/b
Verfahrenshinweis
Abänderungsanträge im Sinne des Gemeindegesetzes zu Traktandum 3 können von den Stimmberechtigten gemäss Art. 20 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG, NG 611.1) binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet beim Gemeinderat Hergiswil, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil, eingereicht werden. Abänderungsanträge sind nur zulässig, wenn sie sich auf Bestimmungen oder Grundstücke beziehen, die bereits durch das öffentliche Auflageverfahren betroffen waren. An der Gemeindeversammlung können zu diesen Geschäften keine Abänderungsanträge mehr gestellt werden.
Informationen
- Voraussetzungen
- Zu den Versammlungen sind alle stimmberechtigten Einwohner von Hergiswil eingeladen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Botschaft Frühlings-Gemeindeversammlung 20.05.2026 (PDF, 1.73 MB) | Download | 0 | Botschaft Frühlings-Gemeindeversammlung 20.05.2026 |