Seit dem 1. Januar 2013 gilt im Kanton Nidwalden das neue Kinderbetreuungsgesetz. Das Gesetz regelt unter anderem die Beiträge der Gemeinden an die Betreuungskosten für Kinder im Vorschulalter, welche in einer vom Kanton anerkannten Kindertagesstätte (KiTa) oder Tagesfamilie betreut werden.

Die Anspruchsbedingungen sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Webseite des Kantons Nidwalden: www.nw.ch/sozialamtdiensteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Das Antragsformular für Gemeindebeiträge an Betreuungskosten ist unten aufgeschaltet.

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