30. April 2024

Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) betreibt in Hergiswil die Heizzentrale Grossmatt und den entsprechenden Wärmeverbund. Nun beabsichtigt das EWN auf dem Grundstück Nr. 719 (Rohrhalde), GB Hergiswil, eine Anlage für einen weiteren Wärmeverbund zu erstellen und zu betreiben. Dieses Grundstück befindet sich laut Zonenplan in der Zone für öffentliche Zwecke b (Öb). Die Zweckbestimmungen der einzelnen Zonen für öffentliche Zwecke und die zulässige Nutzung werden im Anhang 1 des Bau- und Zonenreglements aufgeführt. Für die beabsichtigte Anlage wird die Nutzung «Energiezentrale» im Anhang 1 des Bau- und Zonenreglements ergänzt.

Öffentliche Auflage / Einwendungen

Die Unterlagen zu dieser Teilrevision der Nutzungsplanung wurden im Sinne von Art. 17 ff PBG während 30 Tagen, vom 24. Januar 2024 bis 23. Februar 2024, öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist sind beim Gemeinderat keine Einwendungen eingegangen.

Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024

Dieses Sachgeschäft wird im Sinne von Art. 21 PBG der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 zur Beschlussfassung unterbreitet.

Hinweis zum Verfahren

Abänderungsanträge im Sinne des Gemeindegesetzes zu diesem Sachgeschäft können von den Stimmberechtigten gemäss Art. 20 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG, NG 611.1) binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet beim Gemeinderat Hergiswil, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil, eingereicht werden. Abänderungsanträge sind nur zulässig, wenn sie sich auf Bestimmungen oder Grundstücke beziehen, die bereits durch das öffentliche Auflageverfahren betroffen waren. An der Gemeindeversammlung können zu diesem Geschäft keine Abänderungsanträge mehr gestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Änderungserlass Bau- und Zonenreglement_verbindlich Download 0 Änderungserlass Bau- und Zonenreglement_verbindlich
Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV_hinweisend Download 1 Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV_hinweisend