Gelegenheitswirtschaftspatent
Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular kann beim Online-Schalter heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Liegenschaften | 041 632 65 60 | liegenschaften@hergiswil.ch |
| Name | Download |
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