Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Das Gesuchsformular kann beim Online-Schalter heruntergeladen werden.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download