Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Eintragungen ins Stimmregister sind jeweils spätestens bis 5 Tage vor dem Abstimmungstag zulässig (Karenzfrist).

Falls Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt, via Zeitung und im Internet publiziert.

Infos zu Abstimmungen und Wahlen

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