GefährdungsmeldungJede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Unterstützung. Es empfiehlt sich, eine Gefährdungsmeldung schriftlich einzureichen. Dokument Gefährungsmeldung (pdf, 54.4 kB)
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