KinderbetreuungSeit dem 1. Januar 2013 gilt im Kanton Nidwalden das neue Kinderbetreuungsgesetz. Das Gesetz regelt unter anderem die Beiträge der Gemeinden an die Betreuungskosten für Kinder im Vorschulalter, welche in einer vom Kanton anerkannten Kindertagesstätte (KiTa) oder Tagesfamilie betreut werden. Im untenstehenden Dokument finden Sie die Anspruchsbedingungen und weitere Informationen über die Beiträge der Gemeinde an die Betreuungskosten. Das Antragsformular für Gemeindebeiträge an Betreuungskosten finden sie hier. Dokument Gemeindebeitrage_an_Betreuungskosten.pdf (pdf, 135.8 kB)
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