Bei jedem Todesfall ist sofort ein Arzt zu konsultieren, der den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.  

Die ärztliche Todesbescheinigung haben die Angehörigen dem Teilungsamt des Wohnortes abzugeben, der für die Weiterleitung an das zuständige Zivilstandsamt besorgt sein wird.  

Bei einem Todesfall im Spital oder Heim wird ein Tod direkt dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
 
Bestattungsinstitut
Für die Einsargung und die Überführung des Leichnams in das Totenhaus oder ins Krematorium kann das Bestattungsinstitut Josef Flury, Tottikonstrasse 62, Stans, Tel. 041 610 56 39 oder ein anderes Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragt werden.
 
Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Angehörigen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Dabei wird die Abdankung, das Datum und die Zeit vereinbart. Bei einer Urnenbestattung gilt zu beachten, dass zuerst das Datum der Kremation festgelegt wird.
 
Friedhofverwaltung
Mit der Friedhofverwaltung (Gemeindeverwaltung, Tonja Gander, Tel. 041 632 65 51) ist die Grabart festzulegen.
 
kommunale Teilungsbehörde
Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am Wohnsitz des/der Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Vorhandene Letztwillige Verfügungen, Testamente sowie Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet dem Teilungsamt einzureichen, damit sie den gesetzlichen und allenfalls eingesetzten Erben eröffnet werden können. Weitere Auskunft erteilt das Teilungsamt, Tonja Gander, Tel. 041 632 65 51.

Nachlassinventar
Das Nachlassinventar wird durch die Abteilung Steuern aufgenommen.

 

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