Abstimmungen, Wahlen
Zuständiges Departement: Zentrale Dienste
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Verantwortlich: Gerber-Blättler, Nicole Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Eintragungen ins Stimmregister sind jeweils spätestens bis 5 Tage vor dem Abstimmungstag zulässig (Karenzfrist). Falls Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt, via Zeitung und im Internet publiziert. Infos zu Abstimmungen und Wahlen
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