GelegenheitswirtschaftspatentWer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Das Gesuchsformular kann beim Online-Schalter heruntergeladen werden. Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Dokument Merkblatt Gelegenheitswirtschaftspatent.pdf (pdf, 1155.9 kB)
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