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Bild Steuerberechnung


Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 1. Rate:         zahlbar bis 31. Juli
  • 2. Rate:         zahlbar bis 30. November
 
Vergütungszins
Wenn die zweite Rate vorzeitig bezahlt wird, z.B. zusammen mit der ersten Rate, wird ein Vergütungszins von zurzeit 2.5% p.a. gutgeschrieben.
 
Ausgleichszins
Die Differenz zwischen der provisorischen Rechnung bzw. Zahlung und der Schlussrechnung unterliegt dem Ausgleichszins. Dieser beträgt zurzeit 2.5% p.a. und kann zugunsten oder zulasten des Kunden berechnet werden. Wer eine Belastung von Ausgleichszinsen vermeiden will, kann frühzeitig den veränderten Verhältnissen angepasste provisorische Rechnungen verlangen.
 
Verzugszins
Bei verspäteter Zahlung der Schlussrechnung wird ein Verzugszins von zurzeit 5% erhoben.

Steuerinkasso
Für das Steuerinkasso ist das kantonale Steueramt in Stans zuständig. Die Telefon-Nummer ist auf den Steuerrechnungen (Inkassostelle) ersichtlich.
 
Steuererlass
Gesuche um Steuererlass sind direkt an das kant. Steueramt in Stans zu richten.

Weitere Informationen und Links
 
 


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