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Neu ab 2010



Das Steuergesetz des Kantons NW erfuhr per 1.1.2010 keine Änderungen. Trotzdem haben sich im Steuerbereich verschiedene Neuerungen ergeben:

Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige


Abschaffung der Dumont-Praxis
  • Nur noch Trennung werterhaltende / wertvermehrende Auslagen

Änderungen des Zinsfreibetrages bei der Verrechnungssteuer

Der Freibetrag wurde von CHF 50.00 auf CHF 200.00 erhöht und gilt nun für alle Zinsen auf Kundenguthaben.

Unternehmenssteuerreform II


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