Neuerungen der Steuerperiode 2010Das Steuergesetz des Kantons NW erfuhr per 1.1.2010 keine Änderungen. Trotzdem haben sich im Steuerbereich verschiedene Neuerungen ergeben: Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Abschaffung der Dumont-Praxis Änderungen des Zinsfreibetrages bei der Verrechnungssteuer Der Freibetrag wurde von CHF 50.00 auf CHF 200.00 erhöht und gilt nun für alle Zinsen auf Kundenguthaben. Unternehmenssteuerreform II |