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Zielsetzung



Das Leitbild soll


  • die Vorstellungen des Gemeinderates wiedergeben, wie sich Hergiswil in den nächsten fünf bis zehn Jahren entwickeln soll;
  • die Bevölkerung über die Ziele des Gemeinderates orientieren;
  • die Ausrichtung der gesamten Tätigkeit der Verwaltung auf gemeinsame Ziele gewährleisten, indem Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltung eine Art Richtschnur für ihre Aktivitäten in die Hand gegebn wird.

In diesem Sinne stellt das Leitbild eine Grundlage und eine Entscheidungshilfe für die weiteren Planungstätigkeiten, aber auch für das tägliche Handeln der Gemeinde dar.

Damit dieses Leitbild seine Funktion als Ausdruck des politischen Willens der Exekutive erfüllen kann, wurde es vom Gesamt-Gemeinderat erarbeitet. Die Sitzungen wurden von einem externen Berater geleitet. Die Erarbeitung eines Leitbildes ist keine einmalige Aufgabe: Soll es sich tatsächlich auf die nächsten fünf bis zehn Jahre auswirken, muss es von Zeit zu Zeit einer Überprüfung in Bezug auf seine Grundannahmen, seine Zielsetzungen, seine Richtlinien und seine Umsetzung unterzogen werden.

Dabei ist zu beachten, dass das Leitbild im juristischen Sinne keine Verbindlichkeit hat, dass es aber für den Gemeinderat und die Verwaltung eine politische und moralische Verpflichtung darstellt, ihre Arbeit an seinen Zielsetzungen zu orientieren.
Formell besteht das Leitbild aus einer zentralen Leitidee und aus Leitsätzen - ergänzt durch Handlungsrichtlinien - für alle jene Bereiche, in denen die Gemeinde Leistungen erbringt und Massnahmen vollzieht. Die Grundannahmen, von denen wir für die Erarbeitung des Leitbildes ausgegangen sind, sind im 3. Kapitel in einer kurzgefassten Lagebeurteilung dargelegt.


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