Willkommen auf der Website der Gemeinde Hergiswil



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5.1 Bereich: Organisation, Gemeinwesen

5.1.1 Ziel

  • Wir wollen ein effizientes, bürgernahes Gemeinwesen mit einem bedarfsgerechten Dienstleistungsangebot.
5.1.2 Massnahmen
Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir

  • den hohen Leistungsstandard der Verwaltung beibehalten und den Bedürfnissen laufend anpassen;
  • die Aus- und Weiterbildung des Personals fördern und unterstützen;
  • weiterhin Lehrstellen anbieten;
  • die Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde vertiefen; die Mitarbeiter/innen zielgerichtet führen und die Zielerreichung sowie den Erfolg der Aufgabenerfüllung periodisch überprüfen.

5.2 Bereich: Finanzen

5.2.1 Ziel

  • Wir wollen einen attraktiven Steuerfuss und eine gesunde Finanzstruktur beibehalten.
5.2.2 Massnahmen
Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir

  • die rollende Finanzplanung als Instrument zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele einsetzen;
  • beim Finanzausgleich konstruktiv mit Kanton und Gemeinden zusammenarbeiten und die finanzielle Belastung unserer Gemeinde im Rahmen des Tragbaren halten;
  • im Rahmen der Notwendigkeit die Dienstleistungen unseres Gemeinwesens im Sinne der Einwohner verursachergerecht weiterverrechnen;
  • die Investitionen langfristig aus eigenen Mitteln finanzieren.

5.3 Bereich: Wirtschaft, Tourismus

5.3.1 Ziele

  • Wir wollen im Rahmen der Möglichkeiten der Gemeinde ein attraktives Wirtschaftsklima erhalten.
  • Wir unterstützen die Anstrengungen der Tourismusorganisationen.

5.3.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • mit der kommunalen Wirtschaftskommission die Zusammenarbeit mit Unternehmen fördern und Bedürfnisse frühzeitig erkennen;
  • günstigen Raum für Gewerbe in der Obkirche bereitstellen;
die Stiftung zur Erhaltung und Förderung der Wirtschaft des Kantons Nidwalden weiterhin unterstützen;
  • die Aktivitäten des Verkehrsvereins weiterhin unterstützen;
die Naherholungs- und Naturschutzgebiete erhalten und pflegen.


5.4 Bereich: Umweltschutz, Versorgung und Entsorgung

5.4.1 Ziele

  • Wir wollen die Eindämmung der Immissionen der nationalen Verkehrsadern auf dem Gemeindegebiet wirksam unterstützen.
  • Wir wollen die Versorgung und die Entsorgung der Gemeinde durch geeignete Massnahmen sicherstellen.
5.4.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • Massnahmen unterstützen, welche die Emissionen der A2 und SBB weiter eindämmen;
  • die getrennte Entsorgung der Abfälle und die Eigenverwertung von Grünabfällen soweit wie möglich fördern;
  • Schutzzonen für die Trinkwasserquellen ausscheiden;
  • den Notwasserverbund mit Horw realisieren;
  • im Hinblick auf die Werterhaltung Sanierungen von Anlagen der Wasserversorgung und ARA vornehmen;
  • in der Wasserversorgung die Qualitätssicherung einführen.

5.5 Bereich: Raumplanung

5.5.1 Ziel

  • Wir wollen die planerischen Voraussetzungen schaffen, um den Standort Hergiswil attraktiv zu gestalten und eine hohe Wohnqualität zu erhalten.
5.5.2 Massnahmen
Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir

  • die Erschliessungsplanung für zukünftige Baugebiete prüfen;
  • die Überarbeitung des Bau- und Zonenreglementes einleiten;
  • Zonen für Ein- und Zweifamilienhäuser ausscheiden.

5.6 Bereich: Verkehr

5.6.1 Ziele

  • Wir wollen die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer optimal berücksichtigen.
  • Wir wollen das Angebot des öffentlichen Verkehrs bedarfsgerecht verbessern.
5.6.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • Trottoir- und Fussweglücken schliessen;
  • uns bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass das Angebot des öffentlichen Verkehrs (Schiff, Bahn) verbessert wird;
  • Verkehrsberuhigungsmassnahmen im Rahmen des generellen Konzeptes punktuell umsetzen;
  • die Einführung eines Ortsbusses prüfen;
  • die Bewirtschaftung der Parkhäuser überprüfen.

5.7 Bereich: Soziales, Alterspolitik

5.7.1 Ziele

  • Wir wollen in Hergiswil ein gutes soziales Klima erhalten und durch zielgerichtete Massnahmen fördern.
  • Wir wollen die Bestrebungen von privaten und öffentlichen Institutionen der Altersfürsorge unterstützen und mittragen.
5.7.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • aktiv in kantonalen und privaten Organisationen, die Leistungen für die Gemeinde im Sozialbereich anbieten, mitwirken;
  • bei der Anpassung von Alterswohnungen durch die «Stiftung Altersfürsorge» mitarbeiten. Dies unter Wahrung der finanziellen Möglichkeiten;
  • den Aufbau von Steuerungsinstrumenten im Sozialbereich, welche die soziale und finanzielle Entwicklung und Kosten transparent machen, unterstützen;
  • die Alterspolitik der Gemeinde hinsichtlich Leistungsangebot, Strukturen und Finanzierung überprüfen.

5.8 Bereich: Kultur, Freizeit und Sport

5.8.1 Ziele

  • Wir wollen örtliche Vereine, die Idealismus und Eigeninitiative zeigen, fördern.
  • Wir wollen Institutionen der Region finanziell unterstützen.
  • Wir wollen die Freizeitanlagen der Gemeinde zeitgemäss unterhalten und attraktiv gestalten.
5.8.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • in Absprache mit dem Schulrat Vereine, die Idealismus und Eigeninitiative zeigen, unterstützen;
  • finanziell zusammen mit den anderen Agglomerationsgemeinden kulturelle Institutionen in Luzern (Luzerner Theater/Luzerner Sinfonieorchester) im heutigen Rahmen unterstützen;
  • regional bedeutende kulturelle und sportliche Einrichtungen ideell und bei Bedarf finanziell unterstützen;
  • uns für eine neue Gemeinschaftsschiessanlage an einem geeigneten Standort in der Region einsetzen.

5.9 Bereich: Öffentliche Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz)

5.9.1 Ziele

  • Wir wollen die Sicherheit der Bevölkerung bei Katastrophenfällen bis auf ein verantwortbares Restrisiko sicherstellen.
  • Wir wollen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und des Zivilschutzes mit einer zielgerichteten Ausbildung und einer zweckmässigen Ausrüstung gewährleisten.
5.9.2 Massnahmen
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir

  • die weiteren Wildbach-Verbauungen gemäss den neuen Schutzzielen vornehmen (generelles Projekt 1999);
  • den Unterhalt an den Bauwerken und die Schutzwaldpflege im Einzugsgebiet der Wildbäche sicherstellen;
  • die Gefahrenkarte in der Ortsplanung umsetzen;
  • die Notfallplanung auf das Restrisiko ausrichten;
  • die anstehenden Reformen im Zivilschutz und bei der Feuerwehr mittragen und nach den Bedürfnissen der Gemeinde umsetzen.


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