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Öffentliche Mitwirkung Siedlungsleitbild Hergiswil



Geschätzte Hergiswilerinnen und Hergiswiler

Wir freuen uns, dass Sie sich für das neue Siedlungsleitbild der Gemeinde und die öffentliche Mitwirkung interessieren. Gestützt auf Art. 31 des kantonalen Baugesetzes vom 24. April 1988 legt der Gemeinderat Hergiswil während 30 Tagen, vom 13. März bis 12. April 2013, die Unterlagen zum Siedlungsleitbild zur öffentlichen Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Hergiswil auf. Auf unserer Website haben wir für Sie folgende Dokumente aufbereitet:

Siedlungsleitbild Bericht
Siedlungsleitbild Massnahmenübersicht
Plan Siedlungsleitbild
Plan Grundlagen Siedlungsleitbild (Verkehrsanlagen, Gefahren, Gewässerräume)
Änderungsliste Kantonale Vorprüfung (aufgrund der Vorprüfung vom September 2012)

Anregungen und Vorschläge zum Siedlungsleitbild können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Hergiswil eingereicht werden.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

Gemeinderat Hergiswil


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