Informationen

Datum
28. September 2008
Lokalität
Gemeindehaus Hergiswil, Seestrasse 54, 6052 Hergiswil
Kontakt
Nicole Blättler, Urnenbüropräsidentin, Telefon 041 632 65 55
Beschreibung
Am 28. September 2008 liegen vom Kanton zwei Vorlagen zur Volksabstimmung auf.

Kantonale Vorlagen

Totalrevision des Baugesetz

Abgelehnt
Beschreibung
Am 20. Februar 2008 hat der Landrat das totalrevidierte Baugesetz verabschiedet.

Das neue Baugesetz vereinigt das bisherige Baugesetz und die bisherige Bauverordnung in einem einzigen Erlass. Es erfährt keine radikalen Neuerungen, sondern wurde aufgrund von Schwierigkeiten im Vollzug punktuell verbessert sowie den Entwicklungen des Bundesrechts angepasst. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Zentrale Stelle zur Koordination der Stellungnahmen und Bewilligungen des Kantons
  • Möglichkeit der Schaffung von kommunalen Baukommissionen, allenfalls für mehrere Gemeinden zusammen
  • Abschluss von Erschliessungsvereinbarungen und Massnahmen gegen die Baulandhortung
  • Gestaltungsplanänderungen durch den Gemeinderat auf Antrag von drei Vierteln der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
  • Klare gesetzliche Grundlagen für das Bauen an Hanglagen
  • Nutzungsbonus bei erhöhten Energie-Qualitätsstandards

Gegen das neue Baugesetz wurde am 25.04.2008 mit 1'005 Unterschriften das Referendum eingereicht.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 44,99 %
5'285
Nein-Stimmen 55,01 %
6'462
Stimmbeteiligung
42.62 %
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Totalrevision des Gesundheitsgesetz

Angenommen
Ergebnis
Der Antrag des Landrates ist vom Nidwaldner Stimmvolk angenommen worden.
Beschreibung
Das vom Landrat am 30. Mai 2007 totalrevidierte Gesundheitsgesetz berücksichtigt Bestimmungen aus insgesamt 13 Bundesgesetzen und regelt insbesondere folgende Bereiche neu:

  • Berufe im Gesundheitswesen und die damit verbundenen Bewilligungsverfahren, auch unter Berücksichtigung des bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU
  • Patientenrechte und Patientenpflichten
  • Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere Massnahmen gegen die Suchtmittelabhängigkeit (Rauchverbot)
  • Bereinigung der Organisation und Zuständigkeiten
  • Bereinigung von Überschneidungen des Gesundheitsgesetzes mit anderen kantonalen Gesetzen und Verordnungen

Die CVP Nidwalden reichte einen Gegenvorschlag ein und beantragt eine restriktivere Regelung in Bezug auf das Rauchverbot, wie es in Art. 71 geregelt ist.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,00 %
6'431
Nein-Stimmen 47,00 %
5'702
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 47,79 %
5'793
Nein-Stimmen 52,21 %
6'328

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 51,33 %
6'096
Gegenvorschlag 48,67 %
5'779
Stimmbeteiligung
43.17 %
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum